Börsenbestimmungen
Durchführungsbestimmungen für Aquarien- und Terrarienbörsen des
1. Wiener Neustädter Aquarien- und Terrarienvereines
Ergänzung zu den am 27.09.2003 durch den ÖVVÖ herausgegebenen
"Rahmenrichtlinien für die Durchführung von Aquarien- und Terrarienbörsen"
Verbote:
1.) Das Anbieten und der Verkauf von Wildfängen mit Ausnahme von Fischen ist verboten.
2.) Das Anbieten und der Verkauf von Terrarientieren ist verboten. Wirbellose sind von dem Verbot ausgenommen.
3.) Das Anbieten, der Verkauf sowie das Mitbringen von Giftschlangen und Tieren die im NÖ-Landesgesetz als "Gefährliche Wildtierarten" eingestuft sind ist verboten. (Auflistung dieser Arten siehe Anhang 1)
4.) Die Aufbewahrung von Tieren in abgestellten (geparkten) Fahrzeugen ist während der gesamten Börsendauer verboten.
5.) Der Verkauf von Handelswaren ist verboten.
Allgemeines:
1.) Bei meldepflichtigen Tieren hat der Aussteller alle notwendigen Dokumente für die ausgestellten Tiere über die gesamte Dauer der Ausstellung bereit zu halten.
2.) Es dürfen nur eigene Nachzuchten oder Tiere aus längerem Bestand (z.B. bei Aquarienauflösung) angeboten werden.
3.) Bei Verstößen behält sich der Vereinsvorstand vor, die betreffende Person von künftigen Börsen auszuschließen.
4.) Den Anweisungen der Börsenwarte ist Folge zu leisten.
Allgemeine Anforderungen an die Ausstellungsunterkünfte:
1.) Die Behältnisse sind zumindest in Tischhöhe aufzustellen.
2.) Als Ausstellungsunterkünfte für Reptilien und Amphibien dürfen außer Terrarien und Aquarien nur Klarsichtboxen, die über eine ausreichende Belüftung verfügen, Verwendung finden.
Mindestanforderung an die Ausstellungsunterkünfte für Fische und Amphibien:
1.) Für Tiere, die der natürlichen Nahrungskette unterliegen, ist ein Sichtschutz erforderlich.
2.) Bei Amphibien hat die Seitenlänge der Ausstellungsunterkunft der eineinhalbfachen Kopf-
Rumpflänge des angebotenen Tieres zu entsprechen.
3.) Die Ausstellungsunterkünfte für Fische müssen größenmäßig den Anforderungen der angebotenen Tiere entsprechen. Behälter mit einem Wasservolumen von weniger als einem Liter dürfen nicht verwendet werden.
4.) Werden Fische in Beuteln angeboten, so müssen diese ausreichend groß sein. Außer bei kleinen Fischen (weniger als fünf cm Körperlänge) muss jedem Fisch ein Wasservolumen von ca. einem Liter zur Verfügung stehen.
5.) Das Luftvolumen muss mindestens das Doppelte des Wasservolumens betragen. Die Beutel müssen so aufgestellt werden, dass sie besichtigt werden können, ohne sie anheben zu müssen.
6.) Das Anbieten von Fischen in Beuteln darf höchstens zwei Stunden dauern.
7.) Um ein starkes Absinken des Wasserspiegels in den Behältern während der Börse zu verhindern, ist nach Bedarf Wasser nachzufüllen.
8.) Die Wassertemperatur und Wasserqualität in den Behältnissen muss während der gesamten Veranstaltungsdauer den Bedürfnissen der jeweils angebotenen Fische entsprechen.
DER VEREINSVORSTAND
Anlage 1
Liste der Tiere deren Haltung laut niederösterreichischer Gesetzgebung in NÖ verboten ist und die deswegen auf Börsen veranstaltet durch den 1. Wr. Neustädter Aquarien- & Terrarienverein nicht eingebracht, ausgestellt oder verkauft werden dürfen:
1. Gliederfüßer (Arthropoda)
a) Skorpione (Scorpiones): alle Arten der Familie Buthidae
b) Spinnen (Araneae): Vogelspinnen i.w.S. (Orthognatha) der Arten Trechona spp., Atrax spp., Hadronycha spp. und Harpactirella spp. andere Spinnen (Labidognatha) der Arten Schwarze Witwen (Latrodectus spp.), Speispinnen (Loxosceles spp.), Bolaspinnen (Mastrophora spp.), Kammspinnen (Phoneutria spp.), Cheiracanthium spp., Sicarius spp. und Hogna spp.
c) Hundertfüßer (Chilopoda): Riesenläufer (Scolopendra gigantica)
2. Kriechtiere (Reptilia)
a) Krokodile (Crocodilia):
alle Arten von Leistenkrokodilen (Crocodylidae)
alle Arten von Gangesgavialen (Gavialidae)
alle Arten von Alligatoren (Alligatoridae) außer Paleosuchus palpebrosus, Paleosuchus trigonotus und Osteolaemus tetraspis
b) Echsen (Sauria):
Krustenechsen (Helodermatidae), Warane (Varanidae) der Arten V. komodensis, V. salvator, V. varius, V. salvadorii, V. giganteus und V. bengalensis
c) Schlangen (Serpentes, Ophidia):
Alle Giftschlangen sowie Netzpython (Python reticulatus), Felsenpython (Python sebae) und Grüne Anakonda (Eunectes murinus)
Der Vereinsvorstand